Drohnen-Regeln 2024: EU-Drohnenverordnung im Detail

In der sich rasant entwickelnden Welt der Luftfahrttechnologie nehmen Drohnen einen immer wichtigeren Platz ein, insbesondere mit Blick auf das Jahr 2024, wenn neue, von der Europäischen Union eingeführte Regelungen in Kraft treten werden. Diese Vorschriften sollen eine harmonisierte Nutzung des Luftraums ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit, den Datenschutz und die Umweltverträglichkeit sicherstellen. Von der Registrierung der Drohnenbetreiber über die Einführung verschiedener Drohnenführerscheine bis hin zu spezifischen Anforderungen für ältere Drohnenmodelle – die EU-Drohnenverordnung zielt darauf ab, klare Richtlinien für eine sichere und verantwortungsbewusste Integration dieser Technologie in unseren Alltag zu schaffen.

Diese neuen Regelungen betreffen sowohl private als auch gewerbliche Nutzer und umfassen umfassende Anforderungen: Von der Notwendigkeit, Drohnen ab einem bestimmten Gewicht zu registrieren und entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, bis hin zu detaillierten Vorschriften bezüglich des Betriebs von Drohnen in verschiedenen Gewichtsklassen und Einsatzgebieten. Insbesondere die Einführung von zwei Arten von Drohnenführerscheinen – dem kleinen und dem großen Drohnenführerschein – unterstreicht das Bestreben der EU, durch Bildung und Zertifizierung die Kompetenzen der Drohnenpiloten zu erhöhen und so die Sicherheit im Luftraum zu verbessern.


Drohnen-Regeln 2024: EU-Drohnenverordnung im Detail

Drohnen-Führerscheine – EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpilotenzeugnis:

Der EU-Kompetenznachweis (A1, A3)

Der EU-Kompetenznachweis dient als Grundlage für Drohnenpiloten, die Drohnen in den spezifischen Kategorien OPEN A1 oder OPEN A3 steuern möchten. Er bescheinigt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren Umgang mit Drohnen, insbesondere für den Betrieb von Drohnen mit niedriger Risikoklasse oder in weniger kritischen Flugzonen. Die Ausstellung dieses Nachweises ist mit einer Gebühr von circa 25 Euro verbunden und erfordert das Absolvieren eines Onlinetrainings sowie einer Onlineprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), die aus 40 Multiple-Choice-Fragen besteht.

Mehr dazu: https://www.drohnen-versichern.de/1933/eu-kompetenznachweis-a1-a3-infos-zum-kleinen-drohnen-fuehrerschein/

Das EU-Fernpilotenzeugnis (A2)

Das EU-Fernpilotenzeugnis stellt eine Erweiterung des Kompetenznachweises dar und richtet sich an Piloten, die fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit Drohnen nachweisen und diese in dichter besiedelten Gebieten oder mit schwereren Drohnen betreiben möchten. Für die Erlangung dieser Lizenz, die mit einer Gebühr von 30 Euro verbunden ist, müssen die Anwärter bereits Inhaber des EU-Kompetenznachweises sein und eine Selbsterklärung über das absolvierte praktische Selbsttraining vorlegen. Die Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen und findet online statt.

Mehr dazu: https://www.drohnen-versichern.de/1935/eu-fernpiloten-zeugnis-a2-infos-zum-grossen-drohnen-fuehrerschein/

Mindestalter für Drohnen

Interessenten, die den Kauf oder das Verschenken einer Drohne in Erwägung ziehen, stehen oftmals vor der Frage nach dem vorgeschriebenen Mindestalter für Drohnenpiloten. Im Rahmen der EU-Drohnenverordnung ist das Betreiben einer Drohne grundsätzlich ab einem Alter von 16 Jahren gestattet. Dennoch existieren spezifische Ausnahmeregelungen, die es erlauben, Drohnen auch unterhalb dieser Altersgrenze und unter bestimmten Voraussetzungen zu nutzen.

Ausnahmen vom Mindestalter für Drohnenpiloten – Drohnenflug unter Aufsicht

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich freuen, denn unter der Voraussetzung einer verantwortungsvollen Begleitung ist das Fliegen einer Drohne auch vor Erreichen dieser Altersgrenze möglich. Die Begleitperson muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein und, abhängig von der Drohnenklasse sowie dem Einsatzbereich, den entsprechenden Drohnenführerschein besitzen. Zudem ist eine Registrierung als Drohnen-Pilot oder -Betreiber notwendig, und die Drohne muss versichert sein, um eventuelle Schäden abzudecken. Sind diese Bedingungen erfüllt, können auch Minderjährige unter 16 Jahren Drohnen fliegen, sofern sie unter Aufsicht stehen.

Spezialfall: Selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm

Für selbstgebaute Drohnen, wie beispielsweise FPV-Racer, die ein Gewicht von weniger als 250 Gramm aufweisen, gibt es keine Altersbeschränkung. In diesem Fall können auch Personen unter 16 Jahren die Drohne ohne Begleitung steuern.

Drohnen der Klasse C0 und die offene Unterkategorie A1

Drohnen, die mit dem Zertifikat der Klasse C0 ausgezeichnet sind und den EU-Spielzeugrichtlinien entsprechen, dürfen von Personen unter 16 Jahren in der offenen Kategorie A1 betrieben werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Drohnen, die als C0 klassifiziert sind und nicht unter die Spielzeugkategorie fallen, nicht ohne Aufsicht von Minderjährigen geflogen werden dürfen.

Länderspezifische Sonderregelungen

Gemäß der EU-Drohnenverordnung können die Mitgliedsstaaten das Mindestalter für die Drohnenführung in der offenen Kategorie um bis zu vier Jahre senken. Dies würde ein Mindestalter von 12 Jahren ermöglichen. Deutschland hat jedoch von dieser Regelung keinen Gebrauch gemacht und hält an dem EU-weit festgelegten Mindestalter von 16 Jahren fest, mit den genannten Ausnahmen.

Drohne registrieren

Für den Einsatz unbemannter Flugsysteme, allgemein bekannt als Drohnen, gelten in Deutschland spezifische Registrierungsvorschriften, die vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verwaltet werden. Die Notwendigkeit einer Registrierung ergibt sich aus der zunehmenden Popularität und Vielfältigkeit der Drohnennutzung, welche die Sicherheit im Luftraum sowie den Datenschutz tangiert.

Registrierungsanforderungen in Deutschland

Jeder, der eine Drohne mit einem Gewicht von über 250 Gramm oder einer Kamera/Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten betreiben möchte, muss sich beim LBA registrieren lassen. Diese Regelung umfasst die meisten auf dem Markt erhältlichen Drohnenmodelle, mit Ausnahme einiger Spielzeugdrohnen ohne Kamerafunktion. Die Drohnen-Registrierung führt zur Zuweisung einer eindeutigen elektronischen Betreibernummer, der sogenannten e-ID, welche die Grundlage für den legalen Betrieb mehrerer Drohnen durch eine Person oder Organisation bildet.

Zuständigkeit und Verantwortung

Die Verantwortung für die Registrierung obliegt den Drohnenbetreibern selbst, seien es Einzelpersonen oder Organisationen. Die Registrierung ist auch für leichtere Drohnen und alle Drohnenklassen, einschließlich der Klasse C0, erforderlich, falls diese über eine Kamera verfügen. Ferner müssen Drohnen der Klassen C1 bis C3 mit der Betreiber-ID elektronisch gekennzeichnet werden. Für Drohnenpiloten, die nicht gleichzeitig Eigentümer sind, entfällt die Notwendigkeit einer separaten Registrierung, sofern der Eigentümer bereits registriert ist und die Drohne mit der e-ID versehen wurde.

Registrierungsprozess und -bedingungen

Um sich als Drohnenbetreiber in Deutschland zu registrieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestalter von 16 Jahren, eine gültige Haftpflichtversicherung für das UAS und ein Wohn- oder Firmensitz in Deutschland oder außerhalb der EU, sofern keine Registrierung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vorliegt. Die Registrierung erfolgt online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes, wobei die Betreiber-ID sichtbar auf der Drohne anzubringen ist.

Spezifische Modelle und Kategorien

Die Registrierung betrifft eine Vielzahl von Drohnenmodellen, darunter populäre DJI-Modelle wie die DJI Mini 4 Pro und DJI Mini 3 Pro, unabhängig von deren Gewicht, sofern sie mit Kameras ausgestattet sind. Diese umfassende Registrierungspflicht reflektiert das Bestreben, den Luftraum sicher zu gestalten und den Datenschutz zu wahren.

Drohnen-Kategorien

Die Nutzung von Drohnen ist in der Europäischen Union klar reguliert und in verschiedene Kategorien mit spezifischen Regelungen gegliedert. Diese Kategorien reflektieren unterschiedliche Risikolevel und Einsatzszenarien, wobei die Klassifizierung unabhängig davon ist, ob eine Drohne privat oder geschäftlich genutzt wird. Im Folgenden werden die drei Hauptkategorien – Open, Specific und Certified – sowie deren Unterkategorien und die damit verbundenen Verhaltensregeln erläutert.

Kategorie „Open“

In der Kategorie „Open“ dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm betrieben werden. Für diese Kategorie ist keine spezielle Genehmigung der Luftfahrtbehörden erforderlich, allerdings sind bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten:

  • Unterkategorie A1: Hier ist es erlaubt, sich unbeteiligten Personen mit der Drohne zu nähern, wobei ein Überfliegen vermieden werden sollte. Die direkte und ständige Sichtverbindung zur Drohne muss gewährleistet sein, und die Flughöhe ist auf maximal 120 Meter begrenzt.
  • Unterkategorie A2: Es muss ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Im „Low-Speed-Modus“ reduziert sich dieser Abstand auf mindestens 5 Meter.
  • Unterkategorie A3: Drohnenflüge müssen mindestens 150 Meter Abstand zu Personen halten. Es darf keine Gefährdung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen erfolgen, und der Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten muss ebenfalls mindestens 150 Meter betragen.

Für jede dieser Unterkategorien ist das Mindestalter für den Drohnenpiloten auf 16 Jahre festgelegt. Das Transportieren von gefährlichen Gütern oder das Abwerfen von Gegenständen ist in der „Open“ Kategorie nicht gestattet.

Kategorie „Specific“

Die Kategorie „Specific“ umfasst Drohneneinsätze, die über die Vorgaben der Kategorie „Open“ hinausgehen und daher genehmigungspflichtig sind. Diese Kategorie beinhaltet Szenarien, die aufgrund ihres Risikos oder spezifischen Zwecks eine individuelle Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde erfordern.

Kategorie „Certified“

In der Kategorie „Certified“ sind Spezialanwendungen wie in der Industrie oder im Transportwesen angesiedelt, die spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen erfordern. Diese Kategorie ist für Drohnenbetriebe vorgesehen, die aufgrund ihrer Komplexität oder ihres potenziellen Risikos einer strengen Regulierung unterliegen. Für alle Kategorien gilt, dass die Betreiber von Drohnen gesetzlich verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Drohne bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu registrieren.

Im Detail: Betriebskategorien für Drohnen – Unterschied Offene und Spezielle Kategorie

Drohnen-Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Drohnen, die in die Luft gehen, durch eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abgesichert sein müssen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für den privaten wie auch für den gewerblichen Einsatz von Drohnen. Die Notwendigkeit einer Versicherung macht dabei keine Unterschiede hinsichtlich der Größe oder des Gewichts der Drohne. Es ist wichtig zu beachten, dass eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung in den meisten Fällen keinen Versicherungsschutz für Schäden bietet, die durch den Gebrauch von Drohnen entstehen könnten. Daher ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung, die explizit für Drohnen konzipiert ist, unerlässlich für jeden Drohnenbetreiber. Einen Vergleich zu den besten Drohnen-Versicherungen gibt es unter diesem Link.