Klage gegen Porsche: Roger Rodas Frau bemängelt Sicherheit im Porsche Carrera GT

Mehr als sechseinhalb Monate nach dem tödlichen Unfall von Fast and the Furious-Star Paul Walker und Roger Rodas muss sich auch der Autobauer Porsche mit dem tragischen Fall auseinandersetzen. So soll Rodas’ Frau Kristine Klage gegen eine nordamerikanische Porsche-Niederlassung eingereicht haben, in der behauptet wird, fehlende Sicherheitsausstattung in dem mehr als 612 PS starken Porsche Carrera GT hätte zum Tod der beiden Stars geführt.

Roger Rodas (✝38), ehemaliger Rennfahrer, saß am Steuer des Zuffenhausener Supersportwagens. Am 30. November vergangenen Jahres verunglückte der Familienvater zusammen mit dem bekannten Filmstar Paul Walker (✝40) im kalifornischen Santa Clarita. Aus zunächst unerklärlichen Gründen verlor der erfahrene Rennfahrer die Kontrolle über den Boliden, so dass der Carrera GT gegen einen Laternenpfahl prallte und binnen weniger Sekunden Feuer fing.

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Der Carrera GT (links) ist ein Mittelmotor-Supersportwagen von Porsche samt 612 PS starken V10-Aggregat und Carbon-Monocoque. Nur 1.270 Exemplare wurden vom Porsche Carrera GT gebaut. Bei der Entwicklung und Abstimmung des Sportwagens war unter anderem auch Rallye-Legende Walter Röhrl maßgeblich beteiligt.

In der Anklageschrift von Kristine Rodas heißt es nun, dass der Carrera GT aus dem Baujahr 2005 aufgrund mechanischer Defekte und durch konstruktionsbedingte Sicherheitsmängel nicht sicher gewesen sein soll. Näherin weist Kristine darauf hin, dass ihr Mann mit lediglich 55 Meilen (entspricht 85 Kilometern pro Stunde) unterwegs gewesen sein soll, was der im März bekannt gewordenen Rekonstruktion des Unfalls durch zahlreiche Experten und Analysten widerspricht – hier ist von mehr als 151 Stundenkilometern die Rede gewesen. In der Anklageschrift heißt es außerdem, dass der Supersportwagen für seinen Bestimmungszweck nicht über eine entsprechende Sicherheitsausstattung verfügt haben soll und deshalb wohl auch im regulären Straßenverkehr nie hätte zugelassen werden dürfen.

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