Drohnen sind längst nicht mehr nur Spielzeuge, sondern vielmehr unterschätzte Werkzeuge. Die Einsatzmöglichkeiten einer Drohne mit Kamera sind enorm vielfältig. So findet man die intelligenten Flugroboter im Equipment von Fotografen, Förstern, Agrararbeitern, Solaranlagen-Betreibern oder sogar Behörden. Doch wer eine Drohne steigen lässt, unterliegt strengen Gesetzmäßigkeiten und Vorschriften. Eine wichtige Vorschrift beim Betrieb einer Drohne ist, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegen muss. Denn selbst Spielzeugdrohnen müssen – ähnlich wie ein Auto – haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung deckelt entsprechende Kosten und schützt vor finanziellen Folgen, die bei einem Absturz mit einer Drohne entstehen können.
Wo bekomme ich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung
In der Regel deckt die private Haftpflichtversicherung keine Schäden, die durch Drohnen entstehen können. Manche private Haftpflichtversicherungen verfügen entweder nicht über die ausreichende Deckungssumme oder schließen Schäden durch Drohnen im Kleingedruckten explizit aus. Deshalb ist immer eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung empfehlenswert, die speziell auf die Bedürfnisse eines Drohnen-Piloten zugeschnitten ist und der seit 2005 vorgeschriebenen Versicherungspflicht für Drohnen gerecht wird. Egal ob Multikopter, Quadrocopter, Hexacopter, Oktocopter, Mikrocopter, UAV, Copter oder DJI Phantom, DJI Mavic, DJI Spark oder Parrot Bebop und Co.: Eine Haftpflichtversicherung ist absolute Pflicht! Spezielle Haftpflichtversicherungen gibt es im Internet zu günstigen Preisen. Anbieterseitig ist zwischen herkömmlichen Haftpflichtversicherungen der bekannten Versicherungsunternehmen sowie Modellflug-Sportverbänden zu unterscheiden. Letztere binden an die Modellflug-Haftpflichtversicherung in der Regel noch eine Mitgliedschaft in einem Modellflugverein. Außerdem können sich die enthaltenen Leistungen unterscheiden. Meist ist man mit einer unabhängigen Luftfahrtversicherung der renommierten Versicherungsunternehmen besser beraten, da das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Regel besser und der Versicherungsnehmer unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft agieren kann. Welche Leistungen in den bekanntesten Drohnen-Versicherungen enthalten sind und was sie kosten, klärt die Seite www.Drohnen.de unter folgendem Link: https://www.drohnen.de/vergleich-quadrocopter-und-multicopter-versicherungen/
Im Detail auf Leistungen und Umfänge achten
Aufgrund der Gefährdungshaftung von Drohnenpiloten nach § 106 LuftVZO müssen bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung für eine Drohne allerhand Dinge beachtet werden. Denn nur wenn auch die Leistungen der Haftpflichtversicherung mit den Vorschriften und Gesetzmäßigkeiten konform geht, ist man im Falle der Fälle zuverlässig versichert. Eine Haftpflichtversicherung ist immer für den Schaden eines Dritten – materiell oder immateriell – zuständig. Darüber hinaus gibt es spezielle Einsatzzwecke beim Einsatz mit einer Drohne. So sollte man vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen überlegen, ob man das Fluggerät gewerblich oder privat nutzt. Nutzt man die Drohne aus gewerblichen oder kommerziellen Gründen, muss auch die Haftpflichtversicherung speziell für den gewerblichen Einsatz bestimmt sein. Nutzt man die Drohne hingegen aus reinem Freizeitvergnügen, reicht in der Regel eine herkömmliche Haftpflichtversicherung für Drohnen. Die Leistungen und Umfänge einer Haftpflichtversicherung für DJI Mavic Pro oder DJI Phantom können sich jedoch noch in weitere Hinsichten unterscheiden. Beispielsweise decken einige Haftpflichtversicherungen nur solche Schäden, die in Deutschland entstanden sind. Deshalb sollte man konkret darauf achten, dass die Drohnen-Haftpflicht über eine weltweite Deckung verfügt.
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Im Versicherungstarif sollten auch Indoor- sowie Outdoor-Einsätze mit der Drohne umfasst sein. Selbiges gilt für das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen, Flüge mit Kamera, FPV-Flüge sowie Flüge via Autopilot oder andere intelligente Flugfunktionen (z.B. Waypoint-Flüge, ActiveTrack, Follow Me ect. pp.).
Unterschiede bei den einzelnen Versicherungstarifen für Quadrocopter und Drohnen gibt es auch bei der Anzahl der versicherten Flugmodelle sowie der Anzahl der Steuerer. Hat man mehrere Drohnen, sollten auch mehreren Drohnen von der Haftpflichtversicherung umfasst sein. Möchte man seinen Ehepartner oder sein Kind mit der Drohne fliegen lassen, sollten auch engere Familienmitglieder bzw. anderer Steuerer von der Haftpflichtversicherung abgedeckt und inkludiert sein. Zuletzt sei noch die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung zu erwähnen. Diese ist gesetzlich geregelt und sollte mindestens eine Million Euro betragen. Eine höhere Deckungssumme ist zwar möglich und empfehlenswert, geht jedoch mit einer höheren Versicherungsprämie der Drohnen-Versicherung einher. Abseits von den speziellen Eigenheiten und Besonderheiten einer Quadrocopter-Haftpflichtversicherung sind noch die üblichen Fragen bei Abschluss einer Versicherung zu klären – etwa Kündigungsfristen, Versicherungsbeginn, Zahlungsweise sowie das postalische oder elektronische Empfangen der Versicherungspolice. Übrigens: In Deutschland ist es auch Pflicht, die Versicherungspolice bzw. den Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung während des Einsatzes mit der Drohne mitzuführen.