Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. Im Gegensatz dazu nimmt die Polizei in Italien, den Niederlanden und Spanien Unfälle grundsätzlich nur mit Personenschaden auf. Im Falle eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer jedoch mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen. In Spanien muss der Besitzer in diesem Fall keine Zollgebühren bezahlen, wenn er das kostenlos dem spanischen Staat überlässt.
Der AvD empfiehlt, sowohl einen Europäischen Unfallbericht als auch die sogenannte "Grüne Versicherungskarte" bei Auslandsreisen immer im Handschuhfach zu haben. Die Karte ist innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine.
Der Europäische Unfallbericht kann auf der AvD-Homepage heruntergeladen werden und ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Der AvD appelliert, grundsätzlich nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist bzw. den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat.
Die wichtigsten Formulierungen nach einem Unfall oder im Pannenfall stehen auf der AvD-Homepage zum Ausdrucken bereit. (ampnet/nic)



























